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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Athesia Druck GmbH - Printmedien

Geltungsbereich und Vertragspartner

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Änderungen, die von der Athesia Druck GmbH, mit Sitz in 39100 Bozen, Lauben 41, Steuernummer und MwSt. 00853870210, E-Mail Adresse info@athesia.it, Tel. +39 0471 925 453, PEC athesiadruck.gmbh@pec.it, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ-91830,  in Person des gesetzlichen Vertreters (das Unternehmen) an den Kunden (der Auftraggeber) vorgenommene Lieferung und Verkauf von Produkten und / oder Dienstleistungen, die im Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung (alle zusammen Auftrag) enthalten sind und in jedem Fall sämtliche vom Unternehmen ausgeführten Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss (der Vertrag). Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen setzt die Unterzeichnung bzw. Annahme des Auftrages die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, welche der Auftraggeber mit der Unterzeichnung bzw. mit der Annahme bestätigt, gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Verträge können nur von volljährigen Personen abgeschlossen werden.

1 Vertragsgegenstand

Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten, sowie die damit zusammenhängenden zu erbringenden Dienstleistungen (zusammen der Verkauf von Druckprodukten).

1.1 Die von Agenten, Vertretern, Medien- und Werbeberatern, Verkaufshilfspersonen oder Dritten abgegebenen Angebote verpflichten das Unternehmen erst, nachdem sie von Unternehmen bestätigt wurden.

1.2 Die Zusendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt nicht von sich aus die Annahme evtl. Angebote mit ein, die bei laufenden Verhandlungen abgegeben wurden; sie ersetzen jedoch diejenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt von einer der Parteien abgegeben wurden.

1.3 Wenn Preislisten oder Beschreibungen der Produkte vonseiten des Unternehmens zugesandt werden, die nicht mit dem Vermerk „Angebot“, „Kostenvoranschlag“, ""Auftrag"" oder „Auftragsbestätigung“ versehen sind, können diese nicht als solche angesehen werden. Sollten Wendungen, wie „ohne Gewähr“, „solange Vorrat reicht“ oder ähnliches (keine abschließende Aufzählung) auf dem Angebot angeführt sein, gelten diese als unverbindlich für das Unternehmen. Selbst dann, wenn der Auftraggeber diese annimmt. Für eine rechtliche Verbindlichkeit dieser muss eine ausdrückliche Bestätigung seitens des Unternehmens erfolgen. Das Angebot des Unternehmens ist nur bindend, wenn es vom Unternehmen schriftlich als solches mit der Angabe einer Gültigkeitsfrist desselben versehen ist. Grobe und erkennbare Fehler im Angebot entbinden das Unternehmen von der darin aufgeführten Leistung.

1.4 Tritt der Auftraggeber nach erfolgter Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, sind vom Auftraggeber der Athesia Druck sämtliche bereits getätigten Vorleistungen, z.B. Materialkosten, Druckvorstufenleistungen u.ä. (keine abschließende Aufzählung) zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% des gesamten Vertragspreises zu erstatten.

2 Vertragsabschluss

Nur mit der ausdrücklichen oder faktischen Annahme des Auftrags gilt dieser vom Unternehmen als angenommen.

3 Änderungen des Angebots und / oder Vertrages

Jede Änderung des Auftrags und / oder des Vertrages bedarf der Schriftform. Nicht schriftlich festgehaltene Änderungen sind unwirksam.

4 Broschüren und Muster

Eventuell ausgewiesene Preise, die Qualität, das Material, die Farben und andere darstellende Angaben in den Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Werbemitteilungen, Abbildungen, Preislisten oder anderen Dokumenten des Unternehmens, welche dem Auftraggeber als Broschüre oder Muster vorgelegt werden, sowie allgemein Leistungsmerkmale sind als unverbindlich zu betrachten.

5 Ausführungsfreigaben

5.1 Für die rechtzeitige Übermittlung bzw. Übergabe der notwendigen Unterlagen (Pdf, Texte, Bilder, Fotos, u.a.), sowie für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Unterlagen haftet einzig und allein der Auftraggeber. Die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit werden ausschließlich vom Auftraggeber in schriftlicher Form mittels Imprimatur (Gut zum Druck) bestätigt.

5.2 Textentwürfe und digitale Abzugsbögen für Endkontrolle/Blaupausen und anderes für diesen Zweck bestimmtes Material müssen vom Auftraggeber mit dem Vermerk „Imprimatur“ („Gut zum Druck“) versehen werden. Eventuelle unterschiedliche Abdrucke des Originals des Kunden nach der Imprimatur gehen ausschließlich zu Lasten des Auftraggebers, der jede Haftung gegenüber dritten Anspruchsberechtigten übernimmt.

6 Nachträgliche Änderungen und Entwürfe

6.1 Als nachträgliche Änderungen nach der Imprimatur werden die vom Urheber des Werkes angebrachten Korrekturen wie auch die Wiederholung von Probeabzügen angesehen, die vom Auftraggeber aufgrund von Abweichungen vom Original verlangt werden. Die nachträglichen vom Auftraggeber bestellten Änderungen werden diesem in Rechnung gestellt, wie auch ein eventuell daraus herrührender Nutzungsausfall der Maschine.

6.2 Skizzen, Entwürfe, Probesätze und –drucke, Muster und ähnliches Vormaterial, das vom Kunden verlangt wurde, wird ihm in Rechnung gestellt, auch wenn der Auftrag und der Druck nicht vom Unternehmen ausgeführt werden.

7 Hilfsmittel – Halbfertigprodukte – Fotolithografie – Druckdaten

7.1 Alle für die Produktion verwendeten Hilfsmittel sowie Halbfertigprodukte bleiben auf jeden Fall Eigentum des Unternehmens und werden nicht herausgegeben. Die Unterlagen und Druckdaten sind und bleiben Eigentum des Unternehmens und werden ein Jahr nach ihrer Ablage ohne jede weitere Vorankündigung beseitigt.

7.2 Daten, welche vom Auftraggeber für die Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurden, werden nur gegen Entgelt für einen längeren Zeitraum als sieben Tage nach Auftragserfüllung in den Archiven des Unternehmens aufbewahrt. Wünscht der Auftraggeber nicht ausdrücklich eine Aufbewahrung der Daten gegen Entgelt über die hier angeführten sieben Tage hinaus, werden die Daten ohne weitere Vorankündigung vom Unternehmen beseitigt und unwiderruflich gelöscht.

8 Material von Dritten

8.1 Material von Dritten, welches am Lager des Unternehmens verbleibt, genießt keinerlei Versicherungsschutz.

8.2 Material von Dritten muss beim Unternehmen innerhalb von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrags abgeholt werden. Bei Nichtabholung innerhalb von vier Wochen wird eine Lagergebühr von 20€ pro Palette pro Monat erhoben. Nach Ablauf von drei Monaten wird bei Nichtabholung und fehlender Begleichung der geschuldeten Beträge wird nach letztmaliger schriftlicher Aufforderung die Ware nach einer Frist von 30 Tagen unwiderruflich entsorgt. Eventuell anfallende Entsorgungsspesen sind auch zu Lasten der nicht erfüllenden Partei.

9 Beanstandungen

9.1 Die Athesia Druck GmbH kann nicht für Fehler oder Schäden aufkommen, die aufgrund von fehlerhaften oder unklaren Weisungen oder Unterlagen des Auftraggebers begangen worden sind. Auf jeden Fall kann der Auftraggeber, unbeschadet der vorherhegenden Artikel, niemals eine Ersatzleistung, auch nicht in Form eines Schadenersatzes oder der Rückerstattung des vereinbarten Preises, verlangen, sofern bei der Veröffentlichung geringfügige Fehler oder geringe Abweichungen der gelieferten Produkte sowie Gewichts-, Qualitäts- u Farbabweichungen gegenüber dem Original unterlaufen, sofern dies von den Unternehmerverbänden zugelassenen Tolleranzkriterien entspricht. 
Bei Farbwiedergaben können insbesondere keine minimalen Abweichungen vom Original noch eventuelle Unterschiede zwischen den Druckproben und der in Auftrag gegebenen ausgeführten und ausgelieferten Auflage beanstandet werden.

9.2 Ausschließlich bei offensichtlich erkennbaren Fehlern hat der Auftraggeber Anrecht auf Nachbesserung, wobei die Nachbesserung erst gewährt wird, wenn zuvor die Zahlung der Dienstleistung erfolgt ist. Eine Zahlungsminderung wird grundsätzlich ausgeschlossen. Weitergehende Haftung, wie beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatz, für das Unternehmen sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Beanstandungen jeglicher Art innerhalb der Verfallsfrist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen müssen, ansonsten sind diese verwirkt. Der Beanstandung muss eine Kopie der Rechnung oder des Lieferscheines beigelegt werden. Sofern die Beanstandung fristgemäß eingegangen ist, wird diese nur behandelt, sofern die diesbezügliche Rechnung beglichen worden ist, dementsprechend berechtigen allfällige Beanstandungen den Auftraggeber nicht, die Bezahlung der einzelnen Rechnungen hinauszuzögern oder einzustellen.

9.3 Die durch mangelnde Weisungen des Auftraggebers nur teilweise Ausführung des gegenständlichen Auftragsvorschlages berechtigt das Unternehmen, entweder den aufgrund des Auftragsvolumens gewährten Preisnachlass rückgängig zu machen oder 100% des vereinbarten Preises für den nicht ausgeführten Teil einzufordern.

10 Urheberrechte sowie geistiges Eigentum

10.1 Falls Nachdrucksrechte sowie Urheberrechte oder geistiges Eigentum Dritter verletzt werden, ist für deren Verletzung ausschließlich der Auftraggeber haftbar.

10.2 Der Auftraggeber erklärt ferner, das Unternehmen von jeder Haftung freizustellen und dasselbe gegen ev. Beanstandungen schadlos und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb für jegliche diesbezüglich anfallende Kosten, einschließlich Anwaltskosten, mit denen das Unternehmen belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen bzw. diesem rückzuerstatten. Das Unternehmen behält sich ausdrücklich vor, den darüber hinaus gehenden Schaden (wie beispielsweise einen Imageschaden) gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

11 Ermächtigungen, Markenschutzrechte und sonstige Rechte Dritter

11.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfälligen vom Gesetz vorgeschriebenen Ermächtigungen einzuholen und, sofern dies vorgeschrieben ist, muss dieser die zu veröffentlichenden Daten dem Unternehmen mitteilen, bzw. die Druckprodukte in diesem Sinne vervollständigen. In Ermangelung einer solchen Vervollständigung bzw. bei nicht autorisierten Druckprodukten besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung, diese zu veröffentlichen und der Vertrag gilt von Rechts wegen als aufgelöst. Jedenfalls verpflichtet sich der Auftraggeber, das Unternehmen vor jedweder Forderung Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Druckprodukten steht, schadlos und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb für jeglich diesbezüglich anfallenden Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, mit denen das Unternehmen belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen bzw. diese rückzuerstatten, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes.

11.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung, das Gebrauchsrecht über die Texte, Werbeslogans, Markenzeichen und andere Abbildungen, Foto- und Bildrechte zu besitzen, sowie die Rechtmäßigkeit derselben; aus diesem Grunde ist einzig und allein der Auftraggeber gegenüber den Behörden und Dritten verantwortlich und hält das Unternehmen auch in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos.

12 Zahlungsbedingungen

12.1 Die Zahlung der gelieferten Produkte und Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen und Bedingungen ohne jeden Abzug erfolgen; sind diese nicht im Auftrag angegeben, so gelten die auf der Rechnung angeführten.

12.2 Für jeden Auftrag werden die zum Zeitpunkt einer Bestätigung gültigen Preise angewandt. Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche MwSt. Sollte während der Ausführung des Vertrages eine Änderung der Preise eintreten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die neuen Preise zu entrichten, sofern die Preisänderung von der Veröffentlichung der betreffenden Leistungen in Kraft tritt.
Eventuelle Zahlungen, die an Agenten, Vertreter, Medien- und Werbeberater, Werbeagenturen, Verkaufshilfspersonen des Unternehmens oder an Dritte geleistet werden, gelten als nicht vorgenommen, solange die entsprechenden Beträge nicht dem Unternehmen gutgeschrieben bzw. ausgehändigt sind.

12.3 Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt das Unternehmen, die Lieferungen einzustellen oder die laufenden Verträge aufzulösen, auch wenn sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen, und berechtigt das Unternehmen eventuellen Schadensersatz zu verlangen. Das Unternehmen hat auf jeden Fall Anrecht – ab der Fälligkeit der Zahlung ohne Notwendigkeit der Mahnung- auf Verzugszinsen, berechnet gemäß G.v.D. 231/02, sowie auf die Erstattung aller dem Unternehmen durch den Verzug und/oder die nicht erfolgte Zahlung entstandenen Kosten.

12.4 Der Auftraggeber ist im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt, eventuelle Forderungen an das Unternehmen aufzurechnen, unabhängig von deren Ursprung.

12.5 Das Recht des Unternehmens, eine Vorauszahlung zu den Bedingungen des vorliegenden Artikels zu verlangen, bleibt davon unbeschadet.

12.6 In Ermangelung anderer spezifischer schriftlicher Abmachungen muss der Auftraggeber die Zahlungen zugunsten des Unternehmens innerhalb der vereinbarten Termine vornehmen. Sofern Bankquittungen oder Schecks nicht eingelöst werden sollten, wird das Unternehmen ermächtigt, dem Auftraggeber die Bank- und Protestspesen, sowie alle weiteren, anzurechnen.

12.7 Im Falle einer verspäteten Zahlung auch nur einer Rechnung seitens des Auftraggebers wird das Unternehmen ermächtigt, die Auftragsausführung sofort einzustellen und alle mit demselben Kunden abgeschlossenen Verträge aufzulösen, ohne dass dadurch für den Auftraggeber irgendwelche Rechte (Schadenersatz usw.) erwachsen. In einem solchen Fall ist nicht nur der noch nicht bezahlte Betrag an das Unternehmen geschuldet, sondern der Auftraggeber verpflichtet sich weiters unter Vorbehalt allfälliger weiterer Schadensersatzansprüche seitens des Unternehmens – als Strafgeld gemäß Art. 1382 ZGB weitere 75% des gesamten Restbetrages der noch nicht durchgeführten Teile der einzelnen Aufträge zu bezahlen. Die bereits vom Unternehmen ausgeführten Arbeiten sind hingegen vollständig zu begleichen.

13 Lieferung

13.1 Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Vereinbarung werden die Produkte ab Werk des Unternehmens geliefert und reisen auf Gefahr des Auftraggebers. Ebenfalls zu Lasten des Auftraggebers gehen die Kosten für Verpackung, Transport, Steuern und Versicherungen.

13.2 Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen sind die im Auftrag angegebenen und wie auch immer zwischen den Parteien vereinbarten Lieferzeiten nur ungefähre Angaben und unverbindlich. Ein Lieferverzug der Produkte berechtigt den Auftraggeber nicht zu deren Verweigerung, zur Auflösung des Vertrages oder zur Stellung von Schadensersatzansprüchen aufgrund der verspäteten oder nicht erfolgten teilweise oder gänzlichen Lieferung.

13.3 In jedem Fall behält sich das Unternehmen vor, aus technischen Produktionsgründen dem Auftraggeber eine 10% geringere oder größere Auflage als die in Auftrag gegebene auszuliefern. Die Auflage wird dem Auftraggeber in der gelieferten Höhe in Rechnung gestellt, ohne dass sich daraus für ihn irgendwelche Ansprüche herleiten.

14 Höhere Gewalt - Unzumutbarkeit - Lieferaussetzung

14.1 Treten Ereignisse aufgrund höherer Gewalt ein, die die Produktion in den Betrieben des Unternehmens verhindern oder erheblich einschränken, so kann die davon betroffene vertragsschließende Partei, gemäß Art. 1256 ZGB, nicht für den Erfüllungsverzug haftbar gemacht werden, solange die höhere Gewalt andauert. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten oder eventuelle Schadensersatzansprüche zu stellen. Falls die Erbringung der Leistung definitiv unmöglich ist, erlischt die Verpflichtung des Unternehmens.

14.2 Wenn aus irgendeinem anderen für einen einschlägigen Unternehmer mit normaler Erfahrung unvorhersehbaren Grund die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens vor ihrer Erfüllung im Vergleich zur ursprünglich vereinbarten Gegenleistung unzumutbar geworden ist, wodurch sich das Verhältnis um mehr als 10 Prozent verändert, kann das Unternehmen eine Veränderung der Vertragsbedingungen verlangen und - gelingt keine Einigung - die Auflösung des Vertrages erklären.

15 Abtretung des Vertrages

Der Auftraggeber kann seine Position im Vertrag oder in einzelnen verbindlichen daraus herrührenden Beziehungen nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Unternehmens abtreten; jedenfalls haftet der Auftraggeber wie auch immer solidarisch weiterhin mit dem Übernehmer gegenüber dem Unternehmen für die abgetretenen Verpflichtungen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich nicht befreit und das Unternehmen kann gegen diesen vorgehen, wenn der Vertragsübernehmer die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt.

16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird auf die Vertragsbeziehung italienisches Recht angewandt.

16.2 Soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die für die in diesem Vertrag vorgesehenen Gegenstand anwendbar sind und in jedem Fall die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches und des Legislativdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbraucherkodex), soweit anwendbar.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie allen damit eventuell zusammenhängenden, auch nur bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und/oder Ausführung derselben, ist Bozen.

17 Einseitige Vertragsänderungen

17.1 Die Preise und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Anbieter jederzeit aus berechtigten Gründen geändert werden. Bei Änderungen, die nicht rein formaler Natur sind oder sich auf Klarstellungen und zusätzliche Informationen beziehen, wird der Auftraggeber über die von ihm beim Kauf oder später angegebene E-Mail- und/oder Postadresse informiert.

17.2 Über rein formale Änderungen, Klarstellungen und das Hinzufügen weiterer Informationen hinaus können Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus folgenden Gründen vorgenommen werden: Änderungen der Kosten für den Vertrieb der Produkte; technische Anforderungen an die Erbringung der Dienstleistung, auch zum Schutz und zur Wahrung der Rechte des Unternehmens; Änderungen der Gesetzgebung.

18 Schlussbestimmungen

18.1 Das Unternehmen behält sich vor, Aufträge unter Umständen auch ohne Angaben von Begründungen abzulehnen und bereits bestehende Abschlüsse aufzulösen, insbesondere wenn diese nicht der Unternehmensethik entsprechen.

18.2 Eventuelle Anlagen gelten als Bestandteile der Verträge, auf die sie sich beziehen. Jeder Verweis auf Preislisten, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Unterlagen des Unternehmens oder Dritter gilt für Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Verweises selbst gültig sind, vorbehaltlich anders lautender Angaben; entsprechende Unterlagen, die früher zwischen den Parteien gültig waren, sind als nichtig anzusehen.

18.3 Abgegebene Erklärungen oder das Verhalten der Parteien im Laufe der Verhandlungen oder der Ausführung des Auftrages können zur Auslegung lediglich des Vertrages herangezogen werden, auf den sie sich beziehen und wie auch immer, soweit sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu den eventuellen abweichenden, schriftlich zwischen den Parteien beim Abschluss des betreffenden Vertrages festgehaltenen Vereinbarungen stehen.

18.4 Jede Änderung oder Ergänzung, die von den Parteien an den Verträgen angebracht werden, auf die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, müssen, um rechtswirksam zu sein, in schriftlicher Form erfolgen. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht extensiv oder analog zu anderen ausgelegt werden und unterstellt nicht den Willen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht anzuwenden.

18.5 Im Falle von ungültigen oder unwirksamen Vertragsbestimmungen muss der Vertrag in seiner Gesamtheit so ausgelegt werden, als enthielte er all jene Klauseln, mit denen gesetzmäßig der wesentliche Zweck erreicht werden kann, der von der Vereinbarung, die die betreffenden Klauseln enthält, verfolgt wird.